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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12   

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https://dejure.org/2013,106307
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12 (https://dejure.org/2013,106307)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 5 R 1978/12 (https://dejure.org/2013,106307)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 5 R 1978/12 (https://dejure.org/2013,106307)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Die Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV stellt nämlich nur ein - der Regelung durch feststellenden Verwaltungsakt selbst nicht zugängliches (BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R -) - Tatbestandselement der Vorschrift dar, aus der sich für den jeweiligen Versicherungszweig die Versicherungspflicht ergibt.

    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Zur Begründung führte es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80 -) aus, ein Rechtsanwalt könne in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts sowohl als abhängig Beschäftigter wie als freier Mitarbeiter tätig sein.

    Im Hinblick darauf hat das BSG die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts näher konkretisiert (BSG, Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - auch Urt. v. 17.10.1969 - 3 RK 67/66 -).

    Wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen der Anwälte etwa gleichermaßen die Deutung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie auch als selbständiges freies Mitarbeiterverhältnis zulässt, ist darauf abzustellen, was die Vertragsschließenden gewollt haben (so BSG, Urt. v. 14.5.1981, - 12 RK 11/80 -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R -).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.8.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. BSG, Urt. v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R -).

    Noch hinreichend ins Gewicht fallende unternehmerische Freiheiten bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (BSG, Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 24/10 R -) verbleiben dem Beigeladenen Nr. 1 - zumal bei einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von 7.30 Uhr bis 17.00 und 20.00 Uhr - nicht.

  • LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Rechtsanwaltes;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Rechtsanwalt, unbeschadet dessen, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO) und einen freien Beruf ausübt, der kein Gewerbe ist (§ 2 BRAO); letzteres schließt nur nur die Anwendung des Gewerberechts aus (§ 6 GewO; genauso das einschlägige Berufsrecht der Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Seelotsen näher - LSG Bayern, Urt. v. 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -).

    Nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte kann die Anwaltstätigkeit sowohl freiberuflich als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung (als angestellter Rechtsanwalt) ausgeübt werden (vgl. 46 BRAO (Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen) und § 47 BRAO (Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst) - dazu ebenfalls LSG Bayern, Urt. v. 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung indessen nicht wesentlich bestimmen (BSG; Beschl. v. 16.8.2010, - B 12 KR 100/09 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
    Die Klägerin hat sich für das (fakultative) Anfrageverfahren bei der Beklagten (C.-Stelle) nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV entschieden; ein vorrangiges Verfahren bei der Einzugs- oder der Prüfstelle war nicht eingeleitet worden (zur Verfahrenskonkurrenz etwa Senatsurteile vom 8.6.2011, - L 5 KR 4009/10 - und - L 5 R 4078/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • BSG, 17.10.1969 - 3 RK 67/66
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in

    Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Arzt bzw. Zahnarzt, unbeschadet dessen, dass der (zahn-)ärztliche Beruf kein Gewerbe ist (vgl. § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung , § 1Abs. 4 Zahnheilkundegesetz ); letzteres schließt nur die Anwendung des Gewerberechts aus (§ 6 GewO; genauso das einschlägige Berufsrecht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Seelotsen näher - LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -, in juris, sowie zur statusrechtlichen Beurteilung des Tätigkeit des Rechtsanwalts Senatsurteil vom 20.03.2013, - L 5 R 1978/12 -, nicht veröffentlicht, BSG, Urteil vom 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - auch BSG, Urteil vom 17.10.1969 - 3 RK 67/66 -, jeweils in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 4751/11
    Zur Tätigkeit eines Rechtsanwalts, die dem Grunde nach mit der eines Steuerberaters vergleichbar ist, hat das BSG die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung näher konkretisiert (BSG Urt. v. 14.05.1981 - 12 RK 11/80, juris; auch Urt. v. 17.10.1969 - 3 RK 67/66, juris; außerdem Urt. d. Senats vom 20.03.2013 - L 5 R 1978/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 1361/13
    Wie bei anderen freien Berufen (für den Rechtsanwalt: BSG Urt. v. 14.05.1981 - 12 RK 11/80, juris; auch Urt. v. 17.10.1969 - 3 RK 67/66, juris; Urt. d. Senats vom 20.03.2013 - L 5 R 1978/12; für den Steuerberater: Urt. d. Senats vom 04.09.2013 - L 5 R 4751/11) erfährt das Abgrenzungskriterium der Weisungsgebundenheit allerdings Einschränkungen.
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